Gewährleistung.
Hi,
es zählt ja normalerweise immer nur der Zeitpunkt des sog.Gefahrenübergangs,
-sprich: Zeitpunkt des Verkaufs/Übergabe-.
Nur ist Deinem Beitrag jedoch zu entnehmen,daß Du keinen schriftlichen Kaufvertrag
gemacht hast,in dem die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Dadurch gibst Du 6 Monate Garantie auf das Auto.Dazu mußt Du kein Gewerbetreibender sein.
Definitiv ist hier kompetente Rechtsberatung angesagt!!
Es wird,wie in vielen Fällen ,möglicherweise auf einen Vergleich hinauslaufen.
Dahinter steckt der Gedanke,daß sich niemand bereichern soll.
Wenn er jetzt eine neuen KAT samt Einbau voll von Dir bezahlt bekäme,
wäre das eine eindeutige Aufwertung gegenüber dem Wert des Fahrzeugs zum
Zeitpunkt der Übergabe.
Der Gesetzgeber sucht im Streitfall meist einen diesbezüglichen Konsenz.
Was hier noch fraglich ist,ist wie es rechtlich mit reinen Verschleissteilen aussieht.
Der KAT gehört ,soweit ich weiß ja auch dazu.
Gruß
Knuffel
[Bearbeitet am 16.1.2003 von knuffel]
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Gruß
Knuffel
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