Zu dem was bommelmann sagte kommt noch ein steuerlicher Aspekt hinzu.
Bei uns als Personengesellschaft hat die Leasingrate keine Auswirkung auf die GuV, d.h. solange Leasingrate ~ 1% vom BLP wirkt sich die 150.000 € Karre in der GuV genauso aus wie der 116i, nämlich gar nicht.
Beim Kauf und einer Abschreibungszeit von 5 Jahren ist die Afa 20% p.a., also 8% höher als der Eigenverbrauch bzw. die Leasingraten. In dem Fall wirkt sich der Fahrzeugkauf stark auf die GuV aus. Demgegenüber hat man natürlich Gewinne, wenn die Verkaufserlöse höher als der Buchwert sind. Mindestens nach 60 Monaten ist das so, denn dann ist der Buchwert = 0,00 €.
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