Thema
:
Ärger nach Autokauf-Gewährleistung
Einzelnen Beitrag anzeigen
05.06.2015, 13:53
#
14
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
Zitat:
Zitat von
BKirk
Wäre es deshalb nicht unerheblich, ob es sich um ein Verschleißteil handelt oder nicht?
Vielleicht. Lies das von mir zitierte Urteil.
Betrug kommt nicht in Betracht. So schnell ist man nicht bei einer Straftat.
Marks
Öffentliches Profil ansehen
Eine U2U-Nachricht an Marks schicken
Besuchen Sie die Homepage von Marks!
Mehr Beiträge von Marks finden