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Alt 26.12.2007, 15:09   #2
Erich
Shogun
 
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Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Informationen zum Export in die USA


Fahrzeuge, die aus Europa in die USA eingeführt werden sollen, müssen alle US-Standards erfüllen. Diese Bestimmungen sind in verschiedenen Vertragswerken (der "Motor Vehicle Safety Act" von 1966, der "Imported Vehicle Act" von 1988, der "Motor Vehicle Information and Cost Savings Act" von 1972, der "Clean Air Act" von 1968, etc) detailliert festgelegt.Ihre Einhaltung wird genauestens kontrolliert.

Fahrzeuge, die im Ausland nach US-Normen produziert werden, sind üblicherweise für den sofortigen Export und den anschließenden Verkauf in den USA vorgesehen. Es ist deshalb unwahrscheinlich, daß ein im Ausland angebotenes Fahrzeug allen US-Vorschriften entspricht. Seien Sie skeptisch, wenn ein Verkäufer behauptet, dass ein Fahrzeug diesen Vorschriften entspricht oder ohne weiteres angepasst werden könnte.

Fahrzeuge, die den Vorschriften der USA nicht entsprechen, müssen umgerüstet, wieder ausgeführt oder vernichtet werden.

Da die Vorschriften jederzeit erweitert und geändert werden, empfehlen wir, sich vor einem Fahrzeugkauf im Ausland bei den zuständigen US-Behörden genauestens zu informieren.

U.S. Department of Transportation (DOT)
Director of the Office of Vehicle Safety Compliance
400 7th Street, SW
Washington, DC 20590
Telefon 001/ 202/ 6 46 50 95
Fax 001/ 202/ 3 66 10 24
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.nhtsa.dot.gov/cars/rules/import

Die zulässigen Abgasmesswerte für importierte Fahrzeuge sind aus einem Merkblatt des Umweltministeriums ersichtlich. Dieses Merkblatt und weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind unter folgender Anschrift erhältlich:

U.S.Environmental Protection Agency (EPA)
Imports Section
401 M Street SW
Washington DC 20460
Telefon: 001/ 202/ 2 60 59 22
Telefax: 001/ 202/ 2 60 62 57
email:public-access@epamail.epa.gov

Sicherheits-, Stoßstangen- und Diebstahlsicherungsvorschriften

Kraftfahrzeuge, die jünger als 25 Jahre sind, müssen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem das Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, müssen außerdem der Stoßstangenvorschrift entsprechen. Der Einführer muss bei der Einfuhr das Formular DOT HS-7 ausfüllen, das aussagt, ob das Fahrzeug der Sicherheits- und Stoßstangenvorschrift entspricht.

Der Automobilhersteller ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Plakette zu versehen, die bescheinigt, dass diese Vorschriften erfüllt sind.
Fahrzeuge, die diese Plakette des Herstellers nicht haben, werden bei der Einfuhr als "nicht den Vorschriften entsprechend" eingestuft und mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150 % des Zollwertes belegt. Diese ist zusätzlich zur üblichen Zollkaution zu hinterlegen.

Üblicherweise muss der Einführer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums (RI) schließen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stoßstangenbestimmungen entsprechend umrüsten läßt und diese Änderungen bestätigt.

Eine Kopie dieser Bestätigung ist dem DOT HS-7-Formular anzuheften und der Zollbehörde des Einreisehafens zusammen mit der Sicherheitsleistung vorzulegen. Eine Liste von Einfuhragenten ist beim Verkehrsministerium erhältlich und sollte angefordert werden, bevor Sie den Import eines Fahrzeuges beschließen.

Das Verkehrsministerium schreibt außerdem vor, dass vor der Einreise festzustellen ist, ob ein bestimmtes Fahrzeugmodell und Herstellungsjahr Importbeschränkungen unterliegen. Ein Einfuhragent kann dies für Sie feststellen und sollte es der Fall sein, kann er auf Wunsch einen Antrag auf Sondergenehmigung in Ihrem Namen einreichen. Die Gebühren für einen solchen Antrag sind im voraus zu zahlen.

Abgas-Standards

Die folgenden Personenkraftwagen, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Motorräder unterliegen nationalen Abgasbestimmungen:

Personenkraftwagen und Kleinlastwagen mit Benzinmotor, die nach dem 31.12.1967 hergestellt wurden.
Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1974 hergestellt wurden,
Kleinlastwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1975 hergestellt wurden,
Lastkraftwagen, die nach dem 31.12.1969 hergestellt wurden,
Motorräder mit einem Hubraum von über 49 ccm, die nach dem 31.12.1977 hergestellt wurden.
Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1974, die zwar nach den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten hergestellt, aber außerhalb Nordamerikas gefahren wurden, kann es notwendig gewesen sein, die Abgassonde und/oder den Katalysator auszutauschen. Eine formelle Zollabwicklung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Anforderung erfüllt wurde. Sie sollten sich vor Verschiffung Ihres Fahrzeuges mit dem Umweltministerium in Verbindung setzen, um alle Vorschriften detailliert zu erfragen.
Fahrzeuge, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen von einem beglaubigten Einfuhragenten (ICI) eingeführt werden.

Ein Verzeichnis ist beim Umweltministerium erhältlich. Dieses sollten Sie sich besorgen, bevor Sie sich entscheiden, ein Fahrzeug einzuführen. Der Agent ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten angepasst wird.(Seit dem 01.07.1988 gibt es die einmalige Befreiung für Fahrzeuge, die fünf oder mehr Jahre ab Herstellungsdatum alt sind, nicht mehr).
Beachten Sie, dass das Umweltministerium die Einfuhr von Fahrzeugen bestimmter Typen, Hersteller und Baujahre nicht genehmigt, sofern nicht ein Einfuhragent (ICI) bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.
Weitere Informationen zu den Abgasbestimmungen oder Anschriften von unabhängigen Importeuren sind beim Umweltministerium erhältlich.

Die Abgasvorschriften einiger US-Bundesstaaten weichen von den allgemeinen Vorschriften der Bundesregierung ab. Die Zulassung eines Fahrzeuges kann von der Erfüllung der bundesstaatlichen Vorschrift abhängig gemacht werden. Es wird daher empfohlen, sich vor der Einfuhr eines Fahrzeuges an die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates zu wenden. Sollte die bundesstaatliche Vorschrift weniger streng sein als die der Bundesregierung, wird sie nicht als ausreichend für die Einfuhr akzeptiert.

Vorbereitungen

Die für die Verschiffung notwendigen Formalitäten sind vom Besitzer des Fahrzeuges zu erledigen. Lassen Sie sich von der Reederei oder dem Spediteur das genaue Ankunftsdatum Ihres Fahrzeuges mitteilen, damit die Zollabfertigung vorbereitet werden kann. Seefracht wird im ersten amerikanischen Hafen, den das Schiff anläuft, verzollt, es sei denn, Sie lassen das Fahrzeug unter Zollverschluss zu einem für Sie günstiger gelegenen Zollamt bringen.

Zollbeamten ist es gesetzlich verboten, als Zollagenten aufzutreten oder die Einfuhrzollanmeldung für Sie auszufüllen. Sie können jedoch einen professionellen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrmodalitäten beauftragen.

Dokumente

Zur Zollabfertigung benötigen Sie im Original den Seefrachtbrief der Reederei oder des Spediteurs , die Kaufrechnung, die ausländischen Zulassungspapiere und alle anderen, das Fahrzeug betreffenden Papiere. Ferner benötigen Sie eine im voraus eingeholte schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums oder eine am Fahrzeug befestigte Prüfplakette des Herstellers, die in englischer Sprache aussagt, dass das Fahrzeug den Abgasnormen der USA entspricht.

Sie können die Importformalitäten auch durch einen Einfuhragenten (ICI) abwickeln zu lassen.In diesem Fall, wird dieser das Fahrzeug einführen und alle vom Umweltministerium vorgeschriebenen Änderungen durchführen lassen.

Er ist dann dafür verantwortlich, dass alle Umwelt-Auflagen erfüllt sind. ICI-Einfuhragenten dürfen nur bestimmte Fahrzeuge einführen und ihre Gebühren sind in der Regel sehr hoch.

Beachten Sie auch die beschriebenen Auflagen des Verkehrsministeriums!

Reinigung des Fahrzeugbodens

Als Schutz vor Einschleppung gefährlicher Seuchen verlangt das US-Landwirtschaftsministerium, dass der Fahrzeugboden einzuführender Fahrzeuge frei von ausländischer Erde ist. Lassen Sie den Fahrzeugunterboden also vor der Verschiffung gründlich per Dampfstrahl oder auf andere Weise reinigen.

Ihr Fahrzeug ist kein Umzugscontainer

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und um Unannehmlichkeit zu vermeiden sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht als Behältnis für persönliche Gegenstände benutzen.

Ihr Besitz ist dem Diebstahlrisiko im Abgangs- und Bestimmungshafen sowie während des Transportes ausgesetzt. Viele Reedereien und Speditionen verweigern die Annahme eines Fahrzeuges in dem persönliche Gepäckstücke liegen. Der gesamte Inhalt des Fahrzeuges muss bei der Einfuhrzollabertigung deklariert werden. Bei Unterlassung kann eine Geldstrafe verhängt und das Fahrzeug samt Inhalt beschlagnahmt werden. Eine Beschlagnahme Ihres Fahrzeuges ist auch möglich, wenn sich herausstellt, daß es durch andere als Transportmittel für illegale Drogen benutzt worden ist. In diesem Fall haben Sie noch zusätzlich mit einer persönlichen Strafe zu rechnen.

Zollpflichtige Einfuhr

Ausländische Fahrzeuge, die neu oder gebraucht, zur persönlichen Nutzung oder zum Verkauf, in die USA eingeführt werden, unterliegen folgenden Zollsätzen:

Personenkraftwagen
2,5 %

Lastkraftwagen
25 %

Motorräder
3 % oder 3,4 %




Die Zollberechnung geht vom tatsächlich bezahlten Kaufpreis oder dem aktuellen Wert aus. Als Bürger der USA können Sie sich bei der Rückkehr in Ihr Land einen Zollfreibetrag in Höhe von 400,- US $ sowie den Freibetrag der Sie begleitenden Familienmitglieder auf den Wert des Fahrzeuges anrechnen lassen, wenn

es bei Ihrer Rückkehr mitgebracht wird,
es zum persönlichen Gebrauch eingeführt wird,
Sie es während des Auslandsaufenthaltes, von dem Sie zurückkehren, erworben wurde.
Zu Zollzwecken definiert man einen "returning U.S. resident" als jemanden, der von einer Reise, einem Arbeits- oder einem Studienaufenthalt aus dem Ausland zurückkehrt. Nach Abzug des Zollfreibetrags wird auf die nächsten 1.000,- US $ ein pauschaler Zollsatz von 10 % erhoben. Der Restbetrag wird zum regulären Satz verzollt.

Zollfreie Einfuhr

Im Ausland beschäftigte US-Bürger oder US-Staatsbedienstete , die aus dienstlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die USA zurückkehren, dürfen ein Fahrzeug ausländischen Fabrikats zollfrei mitbringen, vorausgesetzt, ihr Aufenthalt in den USA ist nur besuchsweise und sie machen Ihren "Non-resident"-Status gegenüber der US-Zollbehörde geltend und führen das Fahrzeug nach Beendigung des Aufenthaltes wieder aus.

Militär- und Zivilangehörige der US-Regierung, die nach Beendigung ihrer Dienstzeit im Ausland in die USA zurückkehren, können als Umzugsgut auch ein Fahrzeug, das den amerikanischen Bestimmungen entspricht, einführen. Es muss im Ausland gekauft und vor dem Umzug vom Besitzer dort genutzt worden sein. Als Mindestzeitraum für den Auslandsaufenthalt gelten 140 Tage.

Nicht in den USA ansässige Personen (Nonresidents) dürfen ein Fahrzeug zum persönlichen Gebrauch zollfrei importieren, wenn dies in Verbindung mit ihrer Ankunft geschieht. Fahrzeuge die den Bestimmungen der Vereinigten Staaten nicht entsprechen, müssen binnen eines Jahres wieder ausgeführt und dürfen nicht verkauft werden. Es gibt keine Befreiung von der Ausfuhrpflicht und keine Verlängerung der Einjahresfrist.

Vorübergehende zollfreie Einfuhr aus anderen Gründen

Ein Fahrzeug samt üblicher Ausstattung darf von einer nicht in den USA ansässigen Person vorübergehend dort eingeführt werden, um an Rennen oder anderen Veranstaltungen teilzunehmen.
Eine vorherige schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums ist dafür erforderlich; sie wird jedoch nur solchen Fahrzeugen erteilt, von denen die Behörde überzeugt ist, dass Sie nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen geeignet sind.

Für Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund kann ein Fahrzeug maximal 90 Tage ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung eingeführt werden, wenn der Zollbeamte von der Identität und Glaubwürdigkeit des Einführers überzeugt ist.

Das Fahrzeug wird beschlagnahmt, wenn es nicht innerhalb von 90 Tagen wieder ausgeführt wird oder Sicherheitsleistung hinterlegt wird.

Ein Rat zur Vorsicht!

Sowohl das Verkehrsministerium wie auch das Umweltministerium weisen darauf hin, dass es zwar unter Umständen möglich ist, ein Fahrzeug einzuführen, das nicht von vornherein den US-Vorschriften entspricht, die notwendigen Änderungen jedoch unverhältnismäßig aufwendig und teuer sind.
Es ist daher ratsam, Verbote und Beschränkungen genauestens zu erfragen, bevor man ein Fahrzeug kauft um es in die USA einzuführen.

Ausnahmen

Die folgenden Fahrzeuge müssen die Abgas- oder Sicherheitsvorschriften nicht erfüllen, dürfen aber nicht in den USA verkauft werden.

Fahrzeuge, die von Besuchern ohne Wohnsitz in den USA zum persönlichen Gebrauch für nicht länger als 1 Jahr eingeführt werden. Das Fahrzeug muss mit Ablauf der Einjahresfrist ausgeführt werden - Ausnahmen oder Fristverlängerungen sind nicht möglich .
Fahrzeuge von Angehörigen ausländischer Streitkräfte, diplomatischem Personal und von Mitarbeitern internationaler Organisationen, denen durch das auswärtige Amt frei Einfuhr gewährt wurde.
Fahrzeuge, die zu Ausstellungs-, Forschungs- und Wettbewerbszwecken eingeführt werden, sofern sie keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben.

Auch für diese Fahrzeuge sind bei der Einreise die korrekt ausgefüllten Einfuhrdokumente EPA 3520-1 und DOT HS-7 vorzulegen. Zusätzlich kann von der Zollbehörde die Vorlage einer schriftlichen Bewilligung verlangt werden. Bedenken Sie, dass die Kosten der Wiederausfuhr eines Fahrzeuges, dem die Einfuhr verweigert wurde, hoch sein können und vom Fahrzeugbesitzer zu tragen sind.

Kennzeichen und Führerschein

Fahrzeuge sollten bei der Einfuhr das Nationalitätszeichen tragen. Der Internationale Führerschein ist zusätzlich zum nationalen sinnvoll.

Bürger der USA sollten sich bei der Einfuhr eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges an die zuständige Behörde ihres Bundesstaates wenden, um dort vorübergehende Kennzeichen zu beantragen.

Motorisierte ausländische Besucher , die als Touristen aus Ländern einreisen, welche die internationale Straßenverkehrskonvention von 1949 ratifiziert haben, dürfen in den USA 1 Jahr lang mit dem nationalen Zulassungskennzeichen ihres Landes und mit dem nationalen Führerschein fahren.

Ausländer , die in den Vereinigten Staaten beschäftigt sind, können ihre nationalen Kennzeichen vom Einfuhrhafen bis zum Zielort in den Vereinigten Staaten benutzen.

Anmerkung des ADAC:

Die Ummeldung eines mitgebrachten Fahrzeuges auf US-Kennzeichen sollte gleich nach der erfolgreichen Einfuhr am Ort des neuen Wohnsitzes beantragt werden.

Ausländer, die in den USA eine Beschäftigung aufnehmen und einen Wohnsitz gründen, müssen ihren Führerschein umschreiben lassen. Je nach Bundesstaat kann dazu das Ablegen der theoretischen und/oder praktischen Fahrprüfung erforderlich sein oder nicht.

Weitere Details hier wie

AUTOTRANSPORT
- Zollabwicklung
- TÜV-Abnahme
- All-Inklusive
- Import-Rechner

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.globalcartransport.com

Geändert von Erich (27.01.2008 um 14:18 Uhr).
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