Entscheidungshilfe Felgen H-Zulassung
Hier nun ein Auszug aus dem Umrüstkatalog Band 1 Stand 01/2006.
Zitiert:
"Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden."
Daraus resultiert wie auch vorher im Umrüstkatalog erklärt unter "Mitführen von Dokumeneten".
Eine Abnahme ist erforderlich. Diese Abnahme reicht aus, wenn sie immer mitgeführt wird.
Wenn man es ganz genau nimmt ist Sie also nicht Eintragungsfrei. Solange ich aber keinen Grund habe zur Zulassungsbehörde zu fahren, muss die Felge nicht eingetragen werden.
Bestens
U.Levers
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