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Alt 23.07.2010, 18:01   #7
e3tom
M30-Anbeter
 
Benutzerbild von e3tom
 
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Ich sehe das anders:
...
Die Plakette gehört zum Fahrzeug, nicht zum Kennzeichen.
Diese Ansicht hatte ich auch bis vor kurzem (eigentlich habe ich sie immer noch ...) aber in der Verordnung scheint es anders geregelt zu sein - sonst hätte man ja statt des Kennzeichens die FIN reinschreiben müssen. Da die aber bei den 'alten Stinkern' nur selten von aussen zu lesen ist, haben sie halt kurzerhand das Kennzeichen zur Bindung an die Plakette genommen. Möglicherweise war auch die automatisierte Überwachung - ähnlich der City-Maut in London - geplant - weswegen die Plakette an der Frontscheibe sein muss ...

Wer weiss das schon ?



Ich habe noch keine Quelle gefunden, die es anders darstellt als z.B. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier, Punkt 9.

Zitat:
Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt.
Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
... würde genau so wie o.a. argumentieren.
Na dann viel Glück. Bin gespannt, wann wegen sowas der erste vor'm Gericht antanzen muss.

Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte. Dass es verboten ist, eine gültige und eine ungültige am Auto zu haben, habe ich nämlich noch nirgendwo gefunden ...
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