Ich sehe das anders: Die Plakette wird dem Fahrzeug zugeteilt. Die Eigenschaft respektive Aussagekraft ändert sich nicht, wenn ein anderes Kennzeichen zugeteilt wird.
Die Plakette gehört zum Fahrzeug, nicht zum Kennzeichen.
Da hat der Gesetzgeber schlicht gepennt, denn ist ist ja eher unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug in seinem "Leben" ein anderes Kennzeichen zugeteilt bekommt.
Ich lasse mir keine neue Plakette kleben und würde genau so wie o.a. argumentieren.
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