Wenn man sich allerdings die
Kennzeichnungsverordnung durchliest, wird man keine Stelle finden, die besagt, dass die Plakette durch irgendeinen Umstand ungültig wird.
Hier scheint tatsächlich noch Konfliktpotential vorhanden zu sein. Dass da noch nix passiert ist, liegt wahrscheinlich an der - bisher - laschen Umsetzung jeglicher Kontrollen. Im ruhenden Verkehr ist es ja keine OWI, keine Plakette zu haben, wenn ich mich richtig an die letzten Veröffentlichungen zu Gerichtsurteilen zum Thema erinnere - und im fliessenden Verkehr viel zu aufwändig sodass die meisten Kommunen gar nicht kontrollieren. Der EU Richtlinie zur Luftreinhaltung wurde ja durch Einführung der Zone erstmal Genüge getan (" ... wir ha'm da was gemacht ...") ...
Wird Zeit, dass dieser Unfug wieder eingestampft wird.