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Alt 16.03.2024, 20:19   #2
Ekid
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eBay-Name: reedik25
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Hat das Auto noch gültige HU?
HU hat mit Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung gar nichts zu tun. Da wollte der Händler wohl „professioneller“ rüberkommen


Händler sind ja allgemein verpflichtet zwei Jahre für ihre verkauften Waren zu haften, da davon ausgegangen wird, dass wenn innerhalb dieser zwei Jahre etwas kaputtgeht, war die Ware schon beim Kauf nicht ganz in Ordnung. Bei gebrauchten Gegenständen kann diese Haftung auf ein Jahr reduziert werden, wobei nach einem halben Jahr der Käufer dem Händler beweisen muss, dass die Wäre bereits beim Kauf mangelhaft war.
Händler können die Gewährleistung nur beim Verkauf an Händler-Kollegen ausschließen, an privat ist es nicht möglich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung zu verkaufen.

Gewährleistung ist im Prinzip gar nichts so weltbewegendes...
Verkauf eines alten Fahrzeuges, dass jederzeit den Geist aufgeben könnte

Als Händler würde ich Gewährleistung geben,
dass das Auto über 28 Jahre ist,
sämtliche Teile sind ebenfalls 28 Jahre alt
dass die Garantie seit 26 Jahren abgelaufen ist
dass das Auto bereits mehr als vier mal um die Welt gefahren wurde
dass das Auto keinen TÜV hat
dass für den TÜV was gemacht werden müsste
und noch ein paar Mängel aufschreiben, die gewährleistet sind


Einerseits gibts viele Händler, die Schindluder betreiben, andererseits gibt es auch Käufer, die ein 20 Jahre alten Neuwagen mit Garantie haben wollen...
Da kann man schon die Händler verstehen, die keine Gewähr geben wollen. Wer kann denn schon ein Versprechen einhalten, dass bei einem 20 Jahre alten Auto keine Reparaturen anfallen werden...
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