Drohnenflug, zu beachten!
Nach den Maßgaben der LuftVO ergibt das Blatt NfL I 281/13 (Nachrichten für Luftfahrer, jedem Piloten gewiss geläufig...) eindeutig, das Flüge über Menschenveransammlungen verboten sind. Verstöße werden entsprechend happig geahndet.
Da es sich zudem noch um die Konzernzentrale handelt und dieses Privatgelände ist, würde ich sagen: Take-Off not approved.
Ansonsten bitte schriftlich seitens der DFS als "Pilot" bestätigen lassen, dass Flug ausdrücklich erlaubt, ebenso seitens BMW AG!
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"Aerodynamik ist nur etwas für Leute, die keine Motoren bauen können." (Enzo Ferrari)
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