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Alt 08.04.2003, 13:14   #9
B12
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Versicherungsverlust ? ? ?

welch ein Unsinn !

Nur wenn die Versicherungs nachweisen kann,
daß der FAHRER ferngesehen hat, wäre dies
grob Fahrlässig und würde die Versicherung
von Ihrer Zahlungspflicht befreien.

Daß man als Fahrer nicht fernsieht ist doch wohl allen klar

Der Empfang ist auch bei 160 gut, wenn man in einem Gebiet mit gutem Empfang ist.
(Nutzen wir immer auf Urlaubsfahrten für meine Tochter :-)

In der Stadt ist es eher unsinnig.
Im Stau vertreibt es halt die Zeit... aber dann wirklich nur im Stand !

Am Ende muss es jeder für sich selbst entscheiden.
Als mündiger Bürger sehe ich mich dazu in der Lage.

Gruss
Daniel


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