Zitat:
Zitat von peterpaul
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DAS bedeutet dann aber auch, dass sie durchaus zusammen mit Rückleuchten betrieben werden dürfen - freiwillig.
Wenn man denn den Regeln der deutschen Grammatik und der anerkannten Logik folgt.
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Da stimme ich Dir voll zu, es sei denn in dem benannten Anhang wäre es ausdrücklich verboten, was aber wirklich keinen Sinn macht.
Wie schon erwähnt, brauchen die Rücklichter ja "10 hoch minus 4" Liter Sprit, insofern wird der gespart.