Doch - kenn ich natürlich doch vom E65.
Die Beschleunigung geht auf NULL - mehr nicht!
Die Geschwindigkeit bleibt .....
Also wirklich von "bremsen" keine Spur ...
Du bremst ja auch nicht, wenn Du bis zu einer vorhergewählten / zulässigen Geschwindigkeit beschleunigst ..... sondern gehst lediglich mit der Beschleunigung auf null - mehr nicht
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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