Ich habe leider nur eine Info vom E65/66-TIS von peterpaul vom 29.04.2014:
34 11 Vorderradbremsen E65 / E66
Achtung!
Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn
die Bremsscheibenstärke größer bzw. gleich der
Bremsscheiben-Mindeststärke (MIN TH) ist (ohne M-
Fahrzeuge)
Bei M-Fahrzeugen und perforierten Bremsscheiben
dürfen neue Bremsbeläge nur eingebaut werden, wenn
die Bremsscheibenstärke größer der Bremsscheiben-
Mindeststärke (MIN TH) ist
Bremsscheiben-Mindeststärke bei HU:
Nennmaß-Stärke minus 2,4 mm
(Gilt nicht für perforierte Bremsscheiben und M-
Fahrzeuge)
M-Fahrzeuge und perforierte Bremsscheiben:
Nennmaß-Stärke minus 1,6 mm
In Abhängigkeit von :
- Motorisierung
- Getriebevariante
- Ausstattungsvariante (z. B. Nutzlasterhöhung,
Fahrwerk Behörde, Bremsanlage Länder, etc.)
können unterschiedliche Bremsscheiben verbaut sein
Das gilt auch für die Hinterradbremsen
Das würde für den F01 bedeuten:
Vorderachse: neu 38 mm minus 2,4 mm = 35,6 mm
Hinterachse: neu 24 mm minus 2,4 mm = 21,6 mm
Aber OHNE GEWÄHR!
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