Zitat:
Zitat von bmwe23
Was mich unschwer daraufbringt, dass das Auto monatelang draussen gestanden hat.
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Traurig, aber das muss ja einen Grund haben.....
Ich kenn solche Fälle - oft war der Geldfluss eingeschränkt. Aber selbst dann ist die Werkstatt verpflichtet ordentlich mit dem ihr überlassenen Eigentum umzugehen. Hatte einen Fall, da wurde nach einem Motorwechsel nicht bezahlt, das FZ stand 1 Jahr bei der Werkstatt. Der Auftraggeber hat auf Herausgabe geklagt und danach umfangreiche Lackmängel die bei der Aufbewahrung entstanden sein sollen geltend gemacht.
Kam bei Gericht durch, die Werkstatt durfte eine Neulackierung und einige Kunststoffteile löhnen -was die Rechnung für den Motorwechsel erheblich überstieg. Der Gutachter konnte nicht festlegen wann was entstanden ist bzw schon vorhanden war, der Kunde konnte Zeugen beibringen, die einen tadellosen Zustand vorher bestätigten.
Lt Urteil hätte das FZ abgedeckt in einer Halle gelagert werden müssen.