Zitat:
Zitat von fuzy
Ich befolge deinen Tip und befasse mich mit der 1.BImSchV. Da steht "Das Vorlegen der Bescheinigung des Herstellers reicht aus."
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Woher willst Du denn wissen, daß Deine Nachbarn das getan haben?
Zitat:
Zitat von fuzy
Ich benutze meinen Grips und schließe daraus, das es sinnlos ist den Kaminfegermeister zu bemühen. In dem von mir veröffentlichten Link weiter oben klagen mehrere Betroffene, das der Kaminfegermeister garnichts machen konnte. Leider.
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Welcher Link? Und was hat der mit Deiner Situation zu tun?
Es geht erst mal darum, sich Kenntnis über den konkreten Sachverhalt (bei Deinen Nachbarn) zu verschaffen. Und die erhält man nicht durch Links im INet oder Flinte-ins-Korn-werfen, sondern indem man denjenigen darauf ansetzt, der insofern hoheitlich tätig werden kann (und muß) und deshalb auch an den Heizofen rangelassen werden muß. Und bei dem man Infos erhalten kann, auch inoffiziell. Diese wiederum sind hilfreich um weitere Maßnahmen abzuwägen (z.B. Klage und dort auch: gegen wen).