Zitat:
Zitat von peterpaul
Ach - sieh es doch einfach als in leichten Spott gepackten Hinweis an ^^
aber schau mal hier:
Jugendliche: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Ich zitiere mal den ersten Passus:
"Als „Jugendliche“ werden jene Personen bezeichnet, die sich altersmäßig in der Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein befinden. Grob definiert also jene Personen, die sich zwischen dem 13. und dem 21. Lebensjahr befinden. Rechtlich gesehen werden als Jugendliche jene Personen bezeichnet, welche zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.
...."
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Nach meiner persönlichen Meinung haben Spott und Belehrungen nichts in den Beiträgen zu suchen.
Dies ist meine eigene persönliche Meinung und muss auch nicht weiter kommentiert werden.