Quelle
https://www.tagesschau.de/inland/das...herer-101.html
Zitat:
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Aufnahmen von Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig.
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Also erst kurz vor Crash mit der Aufzeichnung starten denn permanente Aufzeichnugen bleiben unzulässig