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Alt 15.07.2005, 12:50   #5
Klaus H.
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Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Zitat:
Zitat von Christian
Es ist doch völlig egal, wieviel Steuern man zahlt! Den 7er kann man als Privatmann NIE von der Steuer absetzen! Um den Wagen absetzen zu können, muss er schon nachweislich zumindest teilweise geschäftlich genutzt werden.

Gruß,
Chriss
Hallo,

das ist natürlich vollkommen richtig. Aber je nach dem, wie gross das Vermögen ist, muss Jo sich einmal mit seinem Steuerberater zusammensetzen und (legal) gestalterisch tätig werden.

Ein großes Vermögen, z.B. bestehend aus Immonbilien, Aktien, Fonds und Rentenpapieren benötigt eine Verwaltung. Läßt man es von einer Verwaltungsfirma machen, dann kostet es Geld. Je nach eigener Erfahrung kann man das auch selbst machen und eine Vermögensverwaltung gründen. Das muss keine GmbH sein, ein normaler Gewerbeschein würde ausreichen. Und jetzt zahlt der "Privatmann Jo" an die "Vermögensverwaltung Jo" einen Obulus für deren Tätigkeit. Je nach dem, was da zusammenkommt, kann man dann über die "Vermögensverwaltung Jo" auch ein Fahrzeug gewerblich absetzen, ebenso die gesamte Büroausstattung. Man ist auch Vorsteuerabzugsberechtigter, d.h. man kann sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen.

Man sollte nur aufpassen und mindestens einen zweiten Kunden haben, denn sonst liegt nur eine sog. Scheinselbstständigkeit vor. Wie schon oben geschrieben, sollte Genaueres mit dem Steuerberater besprochen werden, denn der haftet für die Richtigkeit.

Viele Grüße
Klaus
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