Zitat:
Zitat von Marks
Das ist falsch. Anknüpfungspunkt des § 477 BGB ist der Gefahrübergang.
Gefahrübergang war, als Du mit dem Auto beim Händler vom Hof gefahren bist (§ 446 BGB).
Dass Du den zur Nachbesserung da abgestellt hast, ändert daran nichts mehr.
Seitdem tickt die Uhr.
Übrigens: Die Garantie schließt die gesetzlichen Ansprüche auf Rückabwicklung nicht aus, 443 BGB.
Bitte, such Dir professionelle Hilfe. Du machst alles falsch und verschlimmerst Deine Lage nur.
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Okay danke,
ich habe jetzt für morgen um 16:00 Uhr einen Termin bei einem Rechtsanwat in Syke ausgemacht und werde dann "das volle Programm" durchziehen, also werde ich mich schon mal nach einem "gebrauchbaren" PKW umschauen, denn das wird ja länger dauern, habe den E65 auch mitlerweile "abgeschrieben" ES IST NUR NOCH HASS übrig geblieben, und genau dann überlegt man, ob man richtig gewählt hat.
Einen 728i Autom., E23 und einen 750IL, E38 werde ich mir die Tage schon einmal anschauen.
Gruß
Bernd