Zitat:
Zitat von e23bernd
Hallo,
ist es nicht so, das die Gewärleistung mit der 6 Monatigen Beweislastumker erst dann beginnt, wenn ich ein mängelfreies Auto übergeben bekommen habe?
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Das ist falsch. Anknüpfungspunkt des § 477 BGB ist der Gefahrübergang.
Gefahrübergang war, als Du mit dem Auto beim Händler vom Hof gefahren bist (§ 446 BGB).
Dass Du den zur Nachbesserung da abgestellt hast, ändert daran nichts mehr.
Seitdem tickt die Uhr.
Übrigens: Die Garantie schließt die gesetzlichen Ansprüche auf Rückabwicklung nicht aus, 443 BGB.
Bitte, such Dir professionelle Hilfe. Du machst alles falsch und verschlimmerst Deine Lage nur.