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Alt 12.03.2020, 09:22   #36
Marks
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Zitat:
Zitat von e23bernd Beitrag anzeigen
Was mache ich, wenn er später behauptet, er hat meine Mails nie zum Lesen erhalten, weil er oder seine Mitarbeiter sie gleich gelöscht haben, die angeforderte Lesebestätigung habe ich nicht erhalten.
Dein Fehler setzt sich fort. Lass es doch den Profi machen. Ich will jetzt nicht die vielen Möglichkeiten des Vorgehens aufzählen, weil ich es sowieso von hier aus nicht machen kann.

Du merkst aber schon, dass Du gerade wichtige Zeit verlierst, oder?

Zitat:
Zitat von e23bernd
Muss ich also doch wieder auf die " gute alte Deutsche Post ", mit einem Brief per Einschreiben zurück greifen?
Zum einen ist das nicht der schlechteste Weg, zum anderen wäre es sinnvoller, wenn Du die Sache von einem Profi machen lässt.

Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich habe ja nicht die geringste Ahnung was mit dem Wagen bei dem Händler passiert, wer ist denn z.Zt. für Schäden, Diebstahl usw. verantwortlich? Der Wagen ist ja noch nicht einmal angemeldet, das wollte ich machen, wenn ich ihn repariert zurück habe.
Das weiß keiner, was der mit dem Auto macht. Deswegen musst Du durch einen Anwalt handeln, damit das Risiko minimiert wird!

Für Schäden und Diebstahl dürfte derzeit er verantwortlich sein.

Die Anmeldung ist jetzt wirklich das geringst Problem, das Du hast.

Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich kann ja nun nicht regelmäßig zu dem ca. 250 Km entfernten Händler zum nachschauen fahren, ob der Wagen schon womöglich für andere Fahrzeuge als Teileträger verwendet wird, ich traue dem Händler mittlerweile alles zu und denke er wird mich auch nicht mehr auf sein Grundstück lassen.
Dann verlier nicht noch mehr Zeit, geh zum Anwalt.

Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich brauche spätestens ab dem 23.3. ein, möglichst Autom. Auto, mit dem ich nach meiner kürzlichen Schulter OP, zur Physoterapie und Reha Maßmahmen fahren kann.
Vergiss es. Bis dahin ist das niemals geklärt. Du hast schon viel zu viel Zeit dafür vergeudet und Dich von dem Verkäufer an der Nase herumführen lassen.

Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf rückabwickeln. Dafür müssen bestimmte Schritte gegangen werden, die ohne anwaltliche Begleitung schnell schief gehen.

Freiwillig wird der Verkäufer nichts zurückzahlen. Ich habe noch keinen Händler gesehen, der das gemacht hätte.

Also wirst Du dafür einen Prozess führen müssen. Das dauert ein paar Monate. Vorher siehst Du die Kohle auch nicht wieder.

Nochmal: Such Dir einen vernünftigen Anwalt vor Ort. Der kann Dir helfen.

Geändert von Marks (12.03.2020 um 10:17 Uhr).
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