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Alt 06.09.2017, 18:51   #9
Schorsch
BastardOperatorFromHell
 
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Meiner hat gesagt, er darf nicht nachstellen. Er sei nur der Prüfer und hat keine Befugnisse, etwas zu reparieren. Das sei wohl haftungsrechtlich nicht machbar.

Aber wenigstens durfte ich das Lichteinstellgerät verwenden, um den Scheinwerfer schnell selber einzustellen.

Auf dem Protokoll stand dann der Fehler sogar noch drauf mit dem Vermerk: "Vor Ort behoben". Die Plakette gab es dann!

Markus
Das ist korrekt. Ein Freund von mir, seines Zeichens aaSmT, nennt für solch einen Fall ebendieses Vorgehen.

EDIT: Selbiges bei der Prüfung. Die Prüfung erfolgt ausschließlich zerlegungsfrei.
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