Zitat:
Zitat von MartinE32
Mir ist das sogar schon mal wegen zu niedriger (!) NSW verweigert worden - der andere Prüfer hat dann cool das ganze einfach kurz und knapp selber eingestellt.
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Meiner hat gesagt, er darf nicht nachstellen. Er sei nur der Prüfer und hat keine Befugnisse, etwas zu reparieren. Das sei wohl haftungsrechtlich nicht machbar.
Aber wenigstens durfte ich das Lichteinstellgerät verwenden, um den Scheinwerfer schnell selber einzustellen.
Auf dem Protokoll stand dann der Fehler sogar noch drauf mit dem Vermerk: "Vor Ort behoben". Die Plakette gab es dann!
Markus