Bitte denk dran, dass die eingestanzte "Mindestdicke" nicht die im Betrieb zulässige Mindestdicke ist - sondern NUR DIE Dicke, bei der die Werkstatt einen neuen Belagsatz anbringen darf!!!
Der dann noch gefahrlos verbraucht werden darf!
Das ist etwas völlig anderes, als von den Werkstätten zwecks Gewinnmaximierung den Kunden ständig gesagt / eingeredet wird!!!!!
PS bei meinem Fahrstil kommt auf 2 Sätze Beläge 1 neue Scheibe - die Beläge halten bei mir so um die 60.000 km vorne
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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