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Alt 28.06.2014, 07:59   #7
M8-Enzo
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Es ist alles Geschmackssache und jeder muß natürlich selbst wissen/entscheiden was für seinen E38 passend ist und was nicht.

Aus persönlicher Erfahrung jedoch kann ich Dir berichten, daß ich speziell diese blauen Scheiben bereits zig fach wieder ausbauen sollte da die Gefälligkeit der Gesamtoptik (weil farblich unpassend zum Rest) und insb. das weniger schöne Nachtdesign nur sehr wenig Leute als ansprechend empfinden.

Aber wenn es DIR gefällt, dann ist das sicherlich OK.

Von der rechtlichen Seite gesehen wird es bei dieser Scheibe bzgl. der Skalierung keine Probleme geben da es sich hierbei meiner persönlichen Erfahrung nach NICHT um eine bautechnische Veränderung handelt.
Wenn die Codierung der Geschwindigkeitsanzeige im Tacho jedoch geändert wurde, dann IST das - ebenfalls meiner persönlichen Erfahrung nach - eine bautechnische Veränderung die die Betriebserlaubnis in Frage stellt da hier von einem offiziell und lizensierten Institut geprüften und vom KBA genehmigten Vorgabe abgewichen wurde.
(Der Vergleich hinkt sicherlich, aber wenn Du einfach hergehst und baust Dir völlig andere Rad/Reifenkombinationen an Deinen E38 die nicht offiziell genehmigt sind jedoch Dir gefallen, dann nutzt es Dir auch nichts daß das Ganze ja funktioniert und Du überall hinfahren kannst. Die Betriebserlaubnis ist damit in Frage gestellt bzw. erlischt. Das Problem kann ggf. auch nicht zwingend der TÜV sein, sondern im Schadenfall der Versicherungsgutachter der insb. bei Personenschäden gerne mal mit dem Mikroskop ind den Hintern schaut um einen "Krümmel" zu finden ...).

Wie das Ganze bei dieser Scheibe jedoch im Bezug auf das Nachtdesign und somit der Durchleuchttechnik aussieht kann ich nicht beantworten.
Ich hatte schon Fälle hier da meinten die Leute besonders schlau zu sein und nahmen einfach einen Farbkopierer, kopierten eine solche Scheibe und bauten diese dann in den Tacho ein .... - das Ergebnis ist dann meiner eigenen Beurteilung mit "Katastrophe" noch ausgesprochen milde ausgedrückt ... - insb. wenn man dann das Nachtdesign sieht bei dem unter Garantie die Betriebserlaubnis für das Auto erlischen würde ...

Was Dir jedoch ggf. passieren könnte ist, daß der TÜV-Prüfer die Genauigkeit der Geschwindigkeitsanzeige aufgrund der fremden Tachoscheibe in Frage stellt!
Er unterstellt Dir ggf. - sofern er es genau wissen möchte, - daß die Geschwindigkeit außerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen anzeigen (kann).
Wenn Du extrem Pech hast und an den Falschen gerätst, dann könnte er Dir (theoretisch) sogar sofort das Auto still legen ... - aber das habe ich selbst in den ganzen Jahren noch nie mitbekommen daß so etwas passiert ist.
Daß ggf. der Prüfer jedoch den Wagen und den offiziellen Prüfbericht der Geschwindigkeitsanzeige (SOLL/IST-Vergleich) erneut sehen möchte, DAS habe ich jedoch sehr wohl MEHRFACH mitbekommen!

Es wäre dann Deine Aufgabe zu beweisen, daß die Geschwindigkeitsanzeige korrekt ist. Dieses kannst Du dann ggf. z.B. bei einem Boschdienst mit Leistungsprüfstand/Tachoprüfung durchführen lassen und kostet meines Wissens nach um die 50 Euro.
Mit diesem schriftlichen Beleg müßtest Du ggf. wieder zum TÜV-Prüfer, einschl. Nachprüfungsgebühr, um ihm zu beweisen, daß alles OK ist.

Wie gesagt, - was ich bei dieser von Dir gezeigten Scheibe von hier aus erkennen kann wird es rechtlich gesehen keine Probleme geben. Diese Aussage gilt jedoch nur UNTER VORBEHALT!
Um das objektiver beurteilen zu können müßte ich das Endergebnis selbst sehen und z.B. hier am Tester anschließen.

Gruß aus Werne

Guido
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Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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