Also ich schreib es mal hier in den Thread, damit es viele lesen können.
Die Aussage deines TÜV Prüfers, würde ich noch mal prüfen lassen. Lass Dir zeigen, wo das steht, dass man nur auf beiden Achsen Spurplatten fahren darf und es nicht zulässig ist, auf nur einer Achse Spurplatten zu montieren.
Laut Aussage eines Schaverständigen des KÜS, ist das vollkommener Blödsinn, das steht nirgends geschrieben. Das kann auch keine "Regionale Vorschirft" sein, diese Vorschirft gibt es einfach nicht, so die Aussage des Sachverständigen.
Hat also auch nichts damit zu tun, das vieles abgenommen wird, was eigentlich nicht abgenommen werden dürfte, sondern ist einfach eine Erfindung ddeines Prüfers.
Übenächste Woche habe ich die technische Abnahme meiner Felgen, dann wissen wir es noch genauer, denn das darf immer noch nur der TÜV machen.
Schöne Grüße
Horst