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Alt 19.12.2018, 22:11   #1
dasteil
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Standard Drohnenführerschein und Kennzeichnungspflicht

Inszwischen fast schon ein alter Hut, aber geändert hat sich trotz DVSGO überhaupt nichts.
Autos und sämtliche Mopeds haben ja "anonymisierte" Kennzeichen, eine Halterabfrage ist für den normalen Menschen nicht möglich.
Drohnen müssen seit 2017 mit der Halteranschrift gekennzeichnet sein, erst danach kam das DVSGO raus, was ja Einiges durcheinander wirbelte.
Warum gibt es da keine zwischengeschaltete Stelle?
Finde ich bedenklich...

Hat hier wer den vom Luftamt anerkannten Schein gemacht?
Sind die ernsthaft nur 5 Jahre gültig?
Anscheinend ist auch ein Durchfallen des Prüflings nicht angedacht...
Ich leg 300 auf den Tisch, mache so lange Kreuze, bis es passt und muss nicht mal vorfliegen?
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