TK haftet nicht für Vandalismus. Das ist nen Fall für die VK!
Tk haftet nur, wenn mit dem Vandalismus ein Diebstahl überein geht (bspw. das Radio wird geklaut um ins Auto zu kommen wird die Scheibe zerstört).
Also auch mit TK hättest PEch gehabt, als Steinschlag wäre das wohl nich durchgegangen...
Aber ehrlich, trotzdem am falschen Ende gespart, kann ja auch mal nen Ast etc. drauffallen, dann ist der Ärger groß...
Gruß Kay