Kurze Rückmeldung zu der Frage gestern wegen der Abnehmbaren Anhängerkupplung.
Es gibt aus Verkehrsrechtlicher Sicht keine Vorgaben, dass man sie abmachen muss.
ABER
Wenn ein Unfall damit passiert und der, der durch die Anhängerkupplung einen größeren Schäden hat, könnte dieser das Geld sich rechtlich wieder holen.
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