Zitat:
Original geschrieben von Uwe.F.
seit 2001 gibt eine 2-jährige Garantie auf alle Gebrauchtwahren, also auch auf Gebrauchtfahrzeuge. Wo ist denn nun der Unterschied zwischen Euro-Plus und der gesetzlichen Garantie?
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Hallo Uwe,
hier mal eine grobe Richtlinie zur Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie:
Gewährleistung:
- Verkäufer haftet dafür, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei ist.
- Dauer : in der Regel 2 Jahre, sofern nicht verringert bzw. ausgeschlossen
- Gewerbsmäßige Verkäufer können bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduzieren
- Private Verkäufer können Gewährleistung ganz ausschließen
- Käufer muß Mangel beweisen. Ausnahme: in den ersten 6 Monaten gilt die sog. ´Beweislastumkehr´, d.h. der Verkäufer muß beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war.
- "falsa demonstratio non nocet" d.h. Falschbezeichnung schadet nicht = einfach in den KV ´reinschreiben, man sei Privat, gilt nicht, wenn der VK tatsächlich Händler ist. Auch z.B. ein einjähriges unfallfreies Auto als "Bastlerwagen" zu bezeichnen, schlägt einem der Richter später um die Ohren...
- umfaßt in der Regel keine Verschleißteile
- umfaß keine sog. "zugesicherten Eigenschaften": Die muß der VK sowieso erfüllen.
Garantie (z.B. Europlus):
- freiwilliger Vertrag(sbestandteil) über Zusatzleistungen
- beihalten in der Regel auch Verschleißteile
- manchmal ist Selbstbeteiligung des K vereinbart
- manchmal richtet sich Selbstbeteiligung nach km-Leistung oder Alter des Wagens
--> Ansprüche aus der Sachmängelhaftung sind gesetzlich, sofern nicht (rechtswirksam!) ausgeschlossen
--> Garantieleistungen des Verkäufers sind freiwillig!
Gesetzliche Garantie gibbet nischt! Es sind übrigens tausende Fallkonstellationen denkbar, manchmal entscheiden die Details. Mehr beim Anwalt Deines Vertrauens!
Viele Grüße, Henner