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Alt 26.10.2018, 03:52   #17
helmut e30
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Standard 130% Regelung

Zitat:
Zitat von zelefontelle Beitrag anzeigen
Das gilt nur bei Haftpflichtschäden. Die Kasko zahlt eine Reparatur i.d.R. nur bis zur Grenze des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert-Restwert). Das ist im Detail aber in den AVB der Versicherung geregelt.

Man darf nicht Schadensersatz und vertragliche Ersatzansprüche verquicken.






verstehe ich gerade nicht.

Hat die gegnerische Versicherung gekürzt, weil man dir ein Mitverschulden angerechnet hat?

Oder waren die Reparaturkosten so hoch, dass man dich auf den Wiederbeschaffungsaufwand (s.o) verwiesen hat? Der kann dann bei den genannten Wiederbeschaffungswerten nicht so niedrig gewesen sein, da die Wagen mit derartig teuren Schäden ja auch keinen hohen Restwert gehabt haben dürften.

Oder meinst Du, dass die Versicherung von einem anderen Wiederbeschaffungswert ausgegangen ist?



Wenn der Wiederbeschaffungswert unstreitig bei 4.500,00 lag, hätten die den auch abzüglich des Restwertes auszahlen müssen. Ich verstehe dich so, dass der von der Versicherung zuerkannte Wiederbeschaffungswert nicht dem tatsächlichen entsprach?

Das ist leider ein häufiges Problem bei Autos, die aus der Schwacke-Bewertung herausfallen. Da muss man echt nach Gutachtern suchen, die sich die Mühe machen auch den Zustand des Fahrzeuges angemessen zu würdigen. Da man aber im Rahmen der Vollkasko oft keine freie Gutachterwahl hat, ist das ein Glücksspiel.

Das stimmt, bin jetzt von meinem unverschuldeten Unfall ausgegangen, da griff die Regelung.
helmut e30 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten