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Zitat von helmut e30
Man darf auch die 130 Prozentregel nicht vergessen, die Versicherungen müssen bis 130 Prozent vom Zeitwert das Auto reparieren, darüber ist es dann ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
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Das gilt nur bei Haftpflichtschäden. Die Kasko zahlt eine Reparatur i.d.R. nur bis zur Grenze des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert-Restwert). Das ist im Detail aber in den AVB der Versicherung geregelt.
Man darf nicht Schadensersatz und vertragliche Ersatzansprüche verquicken.
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Zitat von Ich e32
Beim 730iA aus 1990 hab ich man gerade 1200€ von der Versicherung bekommen. Wiederbeschaffungswert lag bei knapp 4400€....
Beim 735i aus 1989 habe ich ~770€ bekommen. Wiederbeschaffungswert lag bei knapp 3900€.
Und es wurden bei beiden, die jeweils aktuellen Rechnungen mit eingereicht bei Versicherer des Gegners.. Beim 730 haben die immerhin die neue Kardanwelle mitberücksichtigt...
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verstehe ich gerade nicht.
Hat die gegnerische Versicherung gekürzt, weil man dir ein Mitverschulden angerechnet hat?
Oder waren die Reparaturkosten so hoch, dass man dich auf den Wiederbeschaffungsaufwand (s.o) verwiesen hat? Der kann dann bei den genannten Wiederbeschaffungswerten nicht so niedrig gewesen sein, da die Wagen mit derartig teuren Schäden ja auch keinen hohen Restwert gehabt haben dürften.
Oder meinst Du, dass die Versicherung von einem anderen Wiederbeschaffungswert ausgegangen ist?
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Zitat von Ich e32
Mit Vollkasko war der erste 7er(Bj 88) über Vadders abgesichert und selbst da haben wir bei einem Wiederbeschaffungswert von knapp 4500€ nur 3000€ bekommen, weil einige Reperaturen und Neuteile nicht mitberechnet wurden..
Aja LL war immer um die 230-250tkm...
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Wenn der Wiederbeschaffungswert unstreitig bei 4.500,00 lag, hätten die den auch abzüglich des Restwertes auszahlen müssen. Ich verstehe dich so, dass der von der Versicherung zuerkannte Wiederbeschaffungswert nicht dem tatsächlichen entsprach?
Das ist leider ein häufiges Problem bei Autos, die aus der Schwacke-Bewertung herausfallen. Da muss man echt nach Gutachtern suchen, die sich die Mühe machen auch den Zustand des Fahrzeuges angemessen zu würdigen. Da man aber im Rahmen der Vollkasko oft keine freie Gutachterwahl hat, ist das ein Glücksspiel.