Die Rückstufungsregelungen im Schadensfall werden aber auch immer ungünstiger mit den jeweils neuesten Versicherungsbedingungen. Sollte man anhand seines persönlichen SFR immer mit in die Wechsel-Überlegung einbeziehen.
Der zukaufbare 'Rabattretter' ist da IMHO nicht gleichwertig, sondern wirkt nach tatsächlichem Schadensfall wie ein Ehegelübde