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Alt 16.09.2019, 01:47   #1
Klaus335i
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Registriert seit: 26.08.2019
Ort:
Fahrzeug: E30 335i
Standard E32 735i Schadstoffeinstufung

Hallo Jungs...

ich möchte mich hier kurz vorstellen und wie mein Nick schon verrät fahre ich einen schönen 3er (E30) mit dem schönen M30B35 (346KB) in einem Touring
Vor ein paar Wochen habe ich mir spontan einen weiteren E30 als 2 Türer mit der gleichen Motorisierung zugelegt.

Nun hab ich mich hier angemeldet, weil es hier sicher viele M30 Fan`s gibt, die mir spezielle Fragen unter anderem auch zu dem M30 Motor beantworten können.

...und da wäre auch gleich die Erste:

Mein Touring ist bei der Eintragung des Motors direkt mit KLR als Euro 2 eingetragen worden, also alles gut.
Der neue E30 war ursprünglich ein 320i (Bj.1987, GKAT51, geregelter Kat) mit entsprechendem KLR.
Schadstoffeinstufung:
Punkt 14 als Schadstoffarm Euro 2
Punkt 14.1 der Schadstoffschlüssel 0425 eingetragen.
Nach der Eintragung des M30 (noch kein entsprechender KLR für den M30 verbaut gewesen) ist aber die Schadstoffeinstufung:
Punkt 14 als Schadstoffarm E
Punkt 14.1 ist der Schadstoffschlüssel 0403 eingetragen

Bei der Zulassung meinte der Sachbearbeiter, das der Wagen kein Euro 1 und keine grüne Umweltplakette bekommt.
Ich bin und war nach meiner vorherigen Recherche zwar anderer Meinung, aber der Sacharbeiter und 2 seiner Kollegen für spezielle Fragen bei Eintragungen des Strassenverkehramts nicht.
Also Diskussion zwecklos.

Also kurz gesagt:
Laut Steuertabelle steht unter:
(Quelle: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.spiegel.de/auto/aktuell/a-549390.html)
Schadstoff Schlüssel Nr.für 03

03 a)b)c) = Euro 1 = 15,13 Euro Steuern pro 100 Kubik

a)

Bei mehr als 2.000 cm³ Hubraum erhält das Fahrzeug automatisch den Euro 1-Steuersatz, sofern die Schlüsselnummer 03 vor dem 26. Juli 1995 zugeteilt wurde.

b)

Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm³, muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheini*gung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard den Anforderungen einer der folgenden Richtlinien ent*spricht: Anlage XXIII StVZO od. RL 70/220/EWG Anhang III A (entspr. den Abgasgrenzwerten der Anlage XXIII StVZO) oder RL 91/441/EWG.

c)

Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor 26. Juli 1995 mit geregeltem Katalysator ausgerüstet wurden.

Es treffen meiner Meinung nach alle Punkte a), b) und c) zu.

a)
Weil mehr als 2000 ccm und Zuteilung der Schlüssel Nr. 03 vor dem 26. Juli 1995 für den 735i erfolgt ist.

b)
Weil die Einstufung Euro 2 als 320i auch erfolgt ist.

c)
Weil der 320i und der 735i Fahrzeuge mit Ottomotor sind, die vor 26. Juli 1995 mit geregeltem Katalysator ausgerüstet wurden.

Das Finanzamt hat den Wagen allerdings als Euro 1 mit 15,13 Euro richtig eingestuft was meine Meinung eigentlich bestätigt.

<<< Also, was ist jetzt richtig? >>>

Den KLR habe ich jetzt verbaut und dieser wird nachträglich eingetragen.

Desweiteren habe ich vergeblich nach einem Bild/Kopie eines alten Fahrzeugbriefs von einem E32/E34 mit dem Motor im Netz gesucht um diesen mit den Eintragungen des Fahrzeugbriefs vom dem 320i zu vergleichen.
Vielleicht kann einer von Euch so ein Dokument noch irgendwo ausgraben.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Klaus
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