Zitat:
Zitat von bmw-master1979
Desweiteren weist du doch garnicht welche Garantie er abgeschlossen hat, auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.
Mfg Laki
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Die Garantie tut ersteinmal nichts zur Sache. Hier greift die Gewährleistung.