Thema: Totalschaden.
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Alt 13.08.2011, 23:01   #10
Sheriff
Alpinator
 
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Zitat:
Zitat von Widowmaker Beitrag anzeigen
Da ist aber ordentlich Bonus verteilt worden, normalerweise gilt auf den meisten Parkplätzen auch die StVO!
Gilt ja auch (wie eigentlich überall im öffentlichen Verkehrsraum), insbes. §1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Was hingegen nicht gilt sind z.B. rechts-vor-links-Regelungen etc.. Ebenso darfst du ja dort auch nicht 50 fahren, obwohl kein Schild eine geringere Geschwindigkeit fordert. Konkret nimmt man an: max. 10 km/h, ständige Bremsbereitschaft, usw.. Ebenso gelten Fahrbahnpfeile nur als Empfehlung, mit "Falschfahrern" muss daher gerechnet werden.

Ist er also z.B. schneller als 10km/h gewesen (was sich u.U. aus dem Schadenbild erkennen lässt), wird er um eine Teilschuld nicht herumkommen.

Zitat:

Habe ich auch noch nicht gehört!
Wenn die alte Dame also rückwärts einen Fussgänger umnietet, hat der Fussgänger dann auch Teilschuld oder wie
Bei Fußgängern und Radfahrern, insbes. bei Kindern, hat der Autofahrer fast immer eine Mitschuld, weil Füßgänger und Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind und ihnen gegenüber deshalb besondere Vorsicht geboten ist. In diese Richtung gehen sehr viele Gerichtsurteile.
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