Zitat:
Zitat von chatfuchs
... Schaden laut BMW sind über 2000 Euro.
Die Haftpflichversicherung des anderen .... Möchte aber nun ein Scheckheft sehen - bzw. alternativ einen Nachweis von BMW (die Einträge sind ja heute nicht mehr im Heft). Sollte der Service in einer anderen Werkstatt gemacht worden sein - so würde man nicht nach dem Gutachten (von BMW) abrechnen - sondern mit ortsüblichen Sätzen -...
Muss ich das mit dem Scheckheft über mich ergehen lassen? Der Wagen steht wie ein jahreswagen hier - trotz Bj. 2015.
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LMGTFY:
https://www.iww.de/va/zivilrecht/unf...-praxis-f61289
Als Einstieg gibt es Dir einen guten Problemaufriß, auch wenn es Stand 2012 ist.