Gutachten wird Dir nicht wirklich was nutzen, denn soweit ich es weiß, muss der Anbau des Spoilers geprüft und in die Papiere eingetragen werden, das hätte der Vorbesitzer wohl machen sollen.
Solch Oberlehrerhafte Belehrungen braucht man hier nun wirklich nicht, noch dazu wurde der Wagen ja nicht wegen des Spoilers stillgelegt, sondern weil an den Reifen Abrieb war, kann ja kaum vom Frontspoiler kommen.
Ich habe leider nur eins für den E65, sorry.
Viel Glück und schöne Grüße
Horst
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