Zitat:
Zitat von TRANSPORTER
3. Was Dir Dein Lieferant "bescheinigt" interessiert im Ernstfall keinen.
4. relevant ist NUR was das KBA zulässt und bescheinigt
5. Wenn wer was auch immer bescheinigt, will ich eine bebilderte Dokumentation dazu sehen.
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Kurzer Auszug von "Lenkrad-Profis"
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Zitat...Generell ist jede Lenkradform an jedem Lenkrad umsetzbar (ausgenommen Holzlenkräder). Ein Lenkrad abflachen ist der häufigste Wunsch. Dafür verwenden eine spezielle Gummimischung, die der Beschaffenheit des originalen Materials angepasst wird (kein Spachtel oder andere Modelliermasse). Das Material muss dabei besondere Anforderungen erfüllen. Denn es dient neben der eigentlichen Formgebung dazu, Aufprallenergie im Falle eines Crashs durch Verformung aufzunehmen.
Wir verändern nicht die Basiskonstruktion, wie z. B. den Stahlkern, daher ist keine TÜV Eintragung nötig.
Ende"
Ich denke nicht, das man sich so etwas aus den Fingern saugt.
Stichwort "BASIS" !!!
Werde morgen mal meinen Prüf-Ing. fragen, bin gespannt.
M f G