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Alt 08.09.2020, 13:25   #41
TRANSPORTER
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Zitat von BMW-Willy Beitrag anzeigen

Das stimmt so nicht. Mein Lieferant (wie auch ein weiterer Anbieter) hat mir schriftlich bescheinigt, das keine Veränderung am Stahlkranz, bzw. tragenden Teilen vorgenommen wurden, sondern lediglich die Polsterung anders geformt wurde.

Ohne dies dabei zu haben, war ich letzten Monat beim der HU (TÜV) und habe diesen ohne Mängel passiert. Das Thema hatten wir hier aber schon.

Genaus müsstest Du deine BE verlieren, wenn du deinen Sitz mit Lammfell aufpolstert....

Weshalb "meine" BE ???
1. Habe ich nix mit Lammfell zu tun
2. Ist mein Auto immer BE-korrekt.
3. Was Dir Dein Lieferant "bescheinigt" interessiert im Ernstfall keinen.
4. relevant ist NUR was das KBA zulässt und bescheinigt
5. Wenn wer was auch immer bescheinigt, will ich eine bebilderte Dokumentation dazu sehen.

Sollte "wirklich NUR" die Lenkradpolsterung geändert sein, kann es möglich sein,
Dass das bezüglich BE noch durchgeht, genau weiss ich das nicht.

Fakt ist:
Wird die strukturelle BasisForm des Lenkrades nachträglich geändert,
erlischt die BE und das KFZ mit einem solchen Lenkrad hat dem öffentlichen Strassenverkehr fern zu bleiben.

Desweiteren wird in einem Schadenfall z.b. mit Personenschaden
Auf solche negativDetails besonders geachtet, vor allem von den Versicherungen.

gruss
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