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Alt 06.05.2007, 12:13   #5
Maxl
...20 Jahre hier!! :)
 
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Hallo,

das geht m.E. nur, wenn der Brief - wie Peter schon schrieb - ungültig gestempelt/Ecke abgeschnitten wurde. Auch bei Wiederzulassung mit neuem EU-Brief wird der alte Brief stets ungültig gemacht, falls man diesen wieder mitnehmen will.

Wenn noch gültig, muss der Brief immer beim Eigentümer - nicht beim Besitzer - des zugehörigen Wagens sein. Etwas komisch, er schreibt ja nicht was mit dem Wagen ist bzw. wo er ist und da kann man jetzt nur mutmassen.. Ohne schlüssige Erklärung und Verwertungs-/Verbleibsnachweis des betreffenden Wagens würde ich die Finger davon lassen.

VG
Maxl
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