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Alt 10.01.2018, 12:18   #3
peterpaul
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In der Regel ist es ja so, dass der Kunde = Laie eine Diagnose vom "Serviceberater" bekommt: xy ist kaputt - das müssen wir ersetzen ... entsprechend wird der Auftrag formuliert - der Kunde unterschreibt im blinden Vertrauen, dass die Diagnose des angegebenen Fehlers richtig ist den Auftrag - und ist damit verpflichtet, den Ersatz zu bezahlen.

Das ist die übliche geschickte Version, wie eine Werkstatt auch bei Inkompetenz sich ein einkömmliches Einkommen sichert.

Es muss dem Kunden IMMER klar sein, dass der "Serviceberater" vom Prinzip her für das möglichst große Einkommen des Autohauses zuständig ist - und eben NICHT einen Rat zur Minimierung der Kosten für den Kunden abgibt.
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



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