Zitat:
Zitat von John McClane
Wie kommt er darauf?
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Früher galt nur die Reifengröße als zulässig, die auch namentlich in den Papieren erwähnt war. Heute nicht mehr ganz:
Zitat:
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Es ist nicht erforderlich, dass die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen gefahren werden.
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Stellt BMW also diese Verwendungsliste aus,in der die fraglichen Räder enthalten sind,dann langt das. Auch der TÜV oder ähnliche Organisationen können die Zulässigkeit abfragen, so das es bei der HU keine Probleme wegen Nichteintragung gibt. Anders sieht es natürlich bei Radkombinationen aus,die nicht ab Werk oder vom Hersteller freigegeben sind, diese Räder müssen dann wie gewohnt eingetragen werden.
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, das alles erlaubt ist, jedoch darauf hinweisen, das auch Räder zugelassen sein können, die nicht in den Papieren stehen. Alpina-Räder könnten durchaus dazugehören.
Ich hoffe, mich halbwegs verständlich augedrückt zu haben...
