Zitat:
Zitat von BKirk
Und wie weist man das bei einer Verkehrskontrolle nach?
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Bei einer Verkehrskontrolle muss der Kontrollierende Dir beweisen, dass die Felgen nicht ab Werk freigegeben sind.
Der Einfachheit halber kann man sich aber die Freigabeliste (online an verschiedenen Orten zu finden, für E 34 z.B. in den FAQ des e34.de-Forums) ins Handschuhfach legen. Jeder BMW Händler kann Dir die ausdrucken, für E 32 sind es nicht so viele Seiten.
Olli