Zitat:
Zitat von Cro_BMW
Hallo an Alle
Da ich meine hinteren Scheiben schwarz getönt hab, habe ich beschlossen meine vorderen Seitenscheiben + die Windschutzscheibe zu tönen.
Habe mich soweit auch gesetzlich informiert...
Seitenscheiben dürfen mit der Tönung und er der Scheibe eine Tönung von 30% ergeben somit eine 70%-ige Lichtdurchlässigkeit
Die Windschutzscheibe darf mit der Tönung 25% betragen somit eine 75%-ige Lichtdurchlässigkeit...
Ich wollte euch fragen ob jemand von euch Seitenscheiben vorne 30% und wie oben erwähnt die Windschutzscheibe 25% getönt hat?
Wenn Ja, ob jemand Bilder reinstellen kann...
Mich interessierts einfach ob es sich lohnt dies zu machen und ob man die Tönung anschliessend sieht...
Danke euch
|
Abgesehen davon dass es nicht zulässig ist:
Du schreibst in der Überschrift etwas von "Fluten" der vorderen Scheiben.
Das ginge technisch eh nur für die Seitenscheiben (sofern Du Doppelverglasung hast).
Die Frontscheibe gibt es aus Sicherheitsgründen nicht als Doppelverglasung. (Lichtbrechung, Verzerrung, Spiegelung)
Da könnte also auch nichts geflutet sondern allenfalls getönt werden.
Gruß Jippie