@ Cro_BMW
laut Gesetzt...
bei der Frontscheibe, maximal 10cm. im oberen Bereich und maximal 10% der Scheibenfläche.
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.
Es gibt anscheinend Ausnahmen, bei gesundheitlichen Problemmen, wie z.Bsp.: einer Krebsgefährdung durch die UV-Strahlung durch einen Arzt bescheinigt, da gilt dann auch die Lichtdurlässigkeit von 70%.... ebenfalls TÜV Abnahme.
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Die Vorteile einer Folie sind: deutlich spürbare Wärmerückweissung, UV- Schutz, geringere Blendung durch Sonne, bei getönten Vorderscheiben kann die Sonnenblende an ihrem Platz bleiben
natürlich keine dunkle Folie und nicht unter 50% Lichdurchlass, da man sonst Nachts und bei Regen nicht viel sehen wird, geschweige es passiert etwas, dann ist evtl. auch der Versicherungschutz weg.
Muss man sich also ganz genau überlegen.....