Ganz ehrlich: Du bist über 18 Jahre alt, darfst also einen solchen Kauf tätigen. Ein Taschengeldparagraph gilt auch nicht mehr. Du bist ein mündiger Bürger, Du darfst Handyverträge abschließen, ja, Du hast sogar Wahlrecht

Das man bei einem Wagenkauf mal genauer hinschaut oder den Wagen einfach bei einer Prüfstelle vorfährt, finde ich schon wichtig. Oder zumindest unsere Kaufberatung durchcheckt.
Du hast einen 10 Jahre alten Wagen für einen Bruchteil seines Neupreises gekauft. Die von Dir beschriebenen Mängel sind für einen solchen Wagen nichts ungewöhnliches. Das müsstest Du ja als dieses Forum "lange mitlesend" wissen.
Willst Du das etwa alles aufs Spiel setzten? Das Deine Unterschrift Dir aberkannt wird? Betreuung gefällig?

Das man einen Vertrag unterschreiben darf ist schließlich nichts selbstverständliches!
Wir helfen Dir natürlich gerne, wenn Du den Beamer wieder auf Vordermann bringen willst, auch mit Gebrauchtteilen können hier einige aushelfen.
Ich finde es einfach schrecklich, wenn ständig diese Verklagerei angedroht wird.
