Alles was nicht den Tatsachen entspricht, Du aber nicht schriftlich hast kannst Du leider vergessen. Zumindest wenn Du nicht wenigstens einen Zeugen hast für das was Dir gesagt wurde.
Die Nummer mit dem Rückwärtsgang ist Pech. Ein Probefahrt nur auf dem Hof ist Dummheit.
Prüf mal was von dem was Du schriftlich hast nicht den Tatsachen entspricht.
Andere Ansatzpunkte sehe ich da leider nicht.
Vielleicht sprichst Du mal mit einem Anwalt. Aber Achtung: Keine Lage ist so aussichtslos, dass man nicht noch Anwälte findet, die einem beste Chancen einräumen wenn man ihnen bloß ein Mandat gibt.
Schick die Fahrgestellnummer mal an @DerDicke. Der kann Dir sagen, ob und wann der Wagen schon mal bei BMW war und mit welchen Kilometerständen. Vielleicht entdeckst Du da schon eine Ungereimtheit...
Gruß Jippie
__________________
--------------------------------------------------
Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
--------------------------------------------------
|