Zitat:
Zitat von wrangler
GENAU!!! nicht fachgerecht repariert.
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Dann stellt sich mir nur die Frage, warum fällt dir das jetzt erst auf?
Aber abgesehen davon, sollte die nicht fachgerechte Reparatur (obwohl Reparatur hier wohl das falsche Wort ist. Ich gehe ja jetzt davon aus, dass der Wagen nur für den Verkauf nochmals Nachlackiert wurde um besser da zu stehen nicht um einen Schaden zu beseitigen!) durch einen Sachverstädnigen festgestellt werden, wirst du imho dann wohl das Recht auf Nachbesserung haben.
Andererseits das Lackbild hatte der Wagen beim Kauf ja schon, gefällts dir nicht hätteste den Wagen so ja nicht kaufen müssen.
Eine Beule bemängel ich nach ein paar Monaten auch nicht beim Händler, wenn sie schon beim Kauf drin war und ich den Wagen damit gekauft habe.
Zitat:
Zitat von jom
Dann sollte er juristisch korrekte Auskünfte erteilen.
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Maße
mir als Laie nicht an über seine Auskünfte zu urteilen, hört sich für mich erstmal plausibel an was er rät.
@jom, solltest du ebenfalls Jurist sein und die Sachlage anderes bewerten, ok. Wie gesagt ich werte darüber nicht, weil ich keine Ahnung davon habe.